Chartanalyse Uber: Gerichtsurteil mit verheerender Auswirkung oder neuer Einstiegsgelegenheit?
Lange Zeit beschäftigte man sich bei Uber (WKN: A2PHHG) und der Justiz mit der Frage, ob die Fahrer von Uber als Selbstständige oder Angestellte zu betrachten sind. Zumindest in der britischen Justiz wurde dazu ein Gerichtsurteil verkündet. Demnach wurde entschieden, dass die Uber-Fahrer zumindest in Großbritannien wie Arbeitnehmer und nicht wie Selbstständige zu behandeln sind. Somit muss Uber seinen Fahrern in Großbritannien bspw. Mindestlohn und Urlaub bezahlen. Grundsätzlich könnten dieser Rechtsprechung auch andere Länder folgen. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass Uber weiterhin in zusätzlich spannenden Geschäftsbereichen aktiv ist. Bspw. dem Food-Delivery, dem Bereich des autonomen Fahrens sowie dem Frachtgeschäft. Spätestens bei einer Marktreife des autonomen Fahrens sollte sich die Diskussion rund um das Angestelltenverhältnis der Uber-Fahrer erübrigt haben.
Aus charttechnischer Sicht ist Uber in den vergangenen Wochen einen entscheidenden Schritt gegangen. Nach seinem IPO ging die Aktie in eine übergeordnete Seitwärtsphase mit der Oberkante im Bereich von 42,40 bis 46,20 USD über. Diese konnte nun nachhaltig durch den aktuell laufenden Aufwärtstrendkanal überwunden werden. Grundsätzlich könnte die Aktie aufgrund der Rechtsprechung in Großbritannien vorerst unter Druck geraten. Begünstigen würde ein solches Verhalten u.a. auch das Verkaufssignal in der Slow Stochastik. Das Ziel einer untergeordneten Korrektur würde sich bei der ehemaligen Oberkante der Seitwärtsphase befinden. Sollte dieses Szenario eintreten, würde ich dieses als ein übergeordnetes Pullback-Szenario werten. Anschließend gehe ich von einer fortgesetzten Aufwärtsbewegung aus.